
HANDWERKER-NOTDIENST.
Diese Stammfirmen stehen Ihnen zur Verfügung.
Grundsätzlich werden alle Aufträge an Handwerker nur durch die Genossenschaft vergeben!
Sollte es außerhalb unserer Geschäftszeiten, an Wochenenden oder Feiertagen zu einem Notfall kommen, sind unsere Mieter berechtigt, direkt einen Handwerker zu beauftragen.
In Notfällen bitten wir Sie, folgende Stammhandwerker zu beauftragen:
Es gilt zuerst die Firmen zu benachrichtigen, welche auch die Wartungen durchführen! Bitte klicken Sie für den Erhalt der Kontaktinformationen das jeweilige Firmenlogo an.
Heizungs- und Installationsfirmen




Störung an der Elektroinstallation


Rolladenreperatur


Rohrreinigung und Verstopfung
